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Obazda: Kein Schutz der geographischen Angabe

Die bayerische Käsespezialität Obazda darf vorerst weiter
auch außerhalb Bayerns hergestellt werden. Das Bundespatentgericht in München
verwies den Streit um die Käsemischung an das Deutsche Patent- und Markenamt
zurück, das diesen 2009 als geografische Angabe geschützt hatte. Nun muss das
Amt neu prüfen. Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den
Schutz beantragt. Dagegen hatte die baden-württembergische Firma Pflaum’s feine
Frische Beschwerde eingelegt. Wie die Regionalpresse meldet, sieht das Gericht
den Obazdn durchaus als ein bayerisches Produkt an, das als solches schützenswert
sei. Die Rahmenrezeptur der Landesvereinigung, die zur Spezifizierung dienen
und grob die Zusammensetzung festlegen soll, scheine praktikabel, ohne den
unterschiedlichen Herstellern zu große Einschränkungen aufzuerlegen. Dass für die
Haltbarmachung aber ausschließlich die Thermisierung zugelassen werden solle,
sah das Gericht als zu eng gefasst an.  Damit drohe ein Monopol – und das sei gerade
nicht Ziel des geografischen Schutzes.

 

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