Mit Bezug auf den von der SPD eingebrachten und heute im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutierten Gesetzesentwurf zum verbesserten Schutz von Hinweisgebern in der Wirtschaft (sog. „Whistleblowing") erklärt NGG-Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg:
„Wir unterstützen den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Stand heute sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vollkommen unzureichend geschützt. Das ist – gerade in den Branchen der NGG – nicht hinnehmbar und muss verändert werden. Wer kriminelle Machenschaften seines Arbeitgebers –
beispielsweise in Bezug auf „Gammelfleisch" – anzeigt, muss heute mit Kündigung und Schadenersatzforderungen rechnen. Das schreckt ab, gerade bei Lebensmitteln kann der fehlende Schutz von ‚Whistleblowern’ so schnell eine Gefahr für die Gesundheit bedeuten. Wenn jemand – und das macht sich kein Arbeitnehmer leicht – über kriminelle Vorgänge in seinem Betrieb auspackt,
muss das anerkannt werden. Mit Denunziantentum hat das nichts zu tun, in Fällen von gesundheitsschädlichen Praktiken ist ein Hinweis an öffentliche Stellen vielmehr eine moralische Pflicht."