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Nachholbedarf bei Zoll und Absicherung

In der Ernährungsindustrie gibt es Informationsdefizite bei den Themen Zoll und Absicherung – vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Denn diese stehen häufig vor der Schwierigkeit, dass der Export von anderen Abteilungen „mit betreut" wird bzw. nicht genügend Know-How für eine erfolgreiche Bearbeitung zur Verfügung steht. Dennoch wollen immer mehr Unternehmen der Ernährungswirtschaft den Schritt ins Ausland machen bzw. ihr Exportgeschäft auszubauen. Angesichts dieser Problematik fand das Seminar „Zoll und Absicherung", das die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und die AFC Consulting Group (AFC) jetzt in Bonn veranstalteten, denn auch reges Interesse bei Teilnehmern aus fast allen Bereichen der Wertschöpfungskette der Ernährungswirtschaft.

Hintergrund des Seminars war der wachsende Exportanteil am Umsatz der deutschen Ernährungswirtschaft sowie die Zunahme der bilateralen Handelsabkommen zwischen der EU und wichtigen Absatzmärkten, die eine Vielzahl neuer Regelungsvorschriften insbesondere für die Verzollung und Absicherung der Waren hervorbringen.
Dazu erläuterte Martin Kieffer (Kieffer Legal Services), ab wann Exportgüter überhaupt dem präferentiellen Ursprung der EU entsprechen. Dieses Wissen wird in Zukunft immer wichtiger, da „die betriebliche Außenwirtschaft im Rahmen der Globalisierung ständig zunimmt, selbst für Unternehmen die rein national agieren", wie Kieffer betonte. Dies verdeutlichte Pedro Ibañez, ehemaliger Zollabteilungsleiter bei Bahlsen und bis 2011 Leiter des Arbeitskreises Zoll der BVE, anhand von Beispielen aus der Praxis.

Logistiker-Dienstleistungen
Oliver Völk und Frau Franziska Zwirner (beide Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. KG) machten deutlich, welche Unterstützung Unternehmen der Ernährungswirtschaft bei ihren Exportaktivitäten von Logistikern erhalten können. Dabei hoben sie die Dienstleistungen hervor, die sie als Logistikexperten Unternehmen – neben dem eigentlichen Transport – bei der Erstellung und Abwicklung von Exportmodalitäten anbieten. „Durch ein entsprechendes Outsourcing könnten Unternehmen sogar komplett auf eine Exportabteilung verzichten", stellte Franziska Zwirner fest.

Exportkreditgarantien
Dass sich die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland für die Ernährungswirtschaft nicht nur an die Branchenschwergewichte mit großem Investitionsvolumen richten, sondern auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richten, strich Eva Stupp (Euler Hermes Kreditversicherungs-AG) heraus. Nach ihren Worten sind diese Exportkreditgarantien zum Teil auch an keine Mindestumsätze gebunden.

Haftung
Auf die Haftungsfragen bei grenzüberschreitenden Lebensmitteltransporten machte Rechtsanwalt Dr. Andreas Müller (Rechtsanwälte Ehle & Schiller) aufmerksam. Er stellte heraus, dass prinzipiell zwar der Frachtführer für den einwandfreien Transport von Lebensmitteln haftet, dem Versender der Ware jedoch eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung und dem Verladen der Ware zukommt, um Haftungsausschlüsse zu vermeiden. Müller empfahl den betroffenen Unternehmen, „wichtige Informationen dem Logistiker (Frachtführer und Spediteur) zwingend vorab zu übermitteln, damit Unklarheiten nicht erst im Falle eines Rechtsstreits zu Tage gefördert werden."

Die Exportseminarreihe von BVE und AFC soll im Herbst fortgesetzt werden.

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