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„Monsterbacke“ vor Gericht

Die Privatmolkerei Ehrmann muss sich wegen der Werbung zu ihren
Kinder-Früchtequark „Monsterbacke“ vor dem BGH rechtfertigen. Im Zentrum der Kritik steht
die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“. Die Zentrale zur
Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb hatte dagegen Einspruch beim BHG
eingereicht. Demnach sei ein Fruchtquark eindeutig nicht so gesund wie ein Glas
Milch, da er deutlich weniger Mineralstoffe erhalte, aber wesentlich mehr
Zucker. Der Werbespruch „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ sei
irreführend und würde die Verbraucher täuschen. Der BGH will am 20. September in Karlsruhe entscheiden.

 

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