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Glarner Alpkäse soll geschützt werden

Der Glarner Alpkäse soll als Ursprungsbezeichnung geschützt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publizierte jetzt ein entsprechendes Gesuch der Glarner Käsegenossenschaft Glarona im Handelsamtsblatt. Mit der Ursprungsbezeichnung sollen der gute Ruf und die hohe Qualität des Glarner Alpkäses geschützt werden, so das BLW. Der Glarner Alpkäse darf nur noch im Kanton Glarus hergestellt werden.

 

 

 

 

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