Die Förderung der Milchgüteprüfung in Bayern und Baden-Württemberg aus öffentlichen Mitteln ist schon seit einiger Zeit in der Diskussion. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass diese Förderung nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu vereinbaren ist und hat dies nunmehr gegenüber dem BMELV zum Ausdruck gebracht. Eine Änderung wurde angemahnt.
Das bayerische Landwirtschaftsministerium kann daher ab 2013 dem Milchprüfring Bayern e.V. (MPR) keine rechtskräftigen Bescheide mehr über Zuwendungen aus Umlagemitteln und aus Mitteln des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes Finanzierung der Durchführung der Milchgüteverordnung (MilchGüV) mehr ausstellen. Eine öffentliche Förderung entfällt.
Der MPR muss folglich die gesamten Kosten zur Durchführung der MilchGüV den Molkereien direkt in Rechnung stellen. Bisher wurde die Milchgüteprüfung in Bayern (Durchführung der MilchGüV mit Gesamtkosten von 8,7 Mio. €) aus der Umlage (3,6 Mio. €), aus Mitteln des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes (2,6 Mio. €) und von den Molkereien (2,5 Mio. €) finanziert.
Damit die Molkereien in Bayern durch diese Änderung nicht zusätzlich finanziell belastet werden, wurde in der Mitgliederversammlung der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. am 13.11.2012 beschlossen, die Umlage gemäß § 22 Milch- und Fettgesetz ab 1. Januar 2013 bis auf Weiteres von 0,125 Cent/kg angelieferter Milch auf 0,043 Cent/kg angelieferter Milch abzusenken. Dies soll den Mehraufwand der Molkereien kompensieren, die nunmehr künftig die Kosten der Durchführung der MilchGüV in Bayern in voller Höhe zu tragen haben. Neben den 3,6 Mio. € die bereits jetzt aus der Umlage kamen, umfasst dies auch die 2,6 Mio. €, welche bisher aus dem Agrarwirtschaftsgesetz für diesen Zweck bereitgestellt wurden.
Diese 2,6 Mio. € aus dem Agrarwirtschaftsgesetz sollen der Milchwirtschaft jedoch auch in der Zukunft für ausgewählte Projekte außerhalb der MilchGüV zur Verfügung stehen. Die Finanzierung dieser Projekte muss allerdings mit dem EU Wettbewerbsrecht zu vereinbaren sein und daher genau geprüft werden. Um alle Institutionen, die derzeit aus Mitteln der Umlage gefördert werden, finanziell abzusichern, wird in den Jahren 2013 und 2014 die entstehende Finanzierungslücke aus den Rücklagen der Umlage geschlossen.