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EU-Gütezeichen für „Hessischen Handkäs“



Künftig darf der „Hessische Handkäs“ ausschließlich aus Hessen
kommen. Ab sofort ist das Produkt durch
das EU-Gütezeichen „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A). geschützt.
Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Hessischen
Handkäse nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten.

 

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