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Einheitliche Lebensmittelkennzeichnung beschlossen

Nach dreijährigen Verhandlungen hat die EU eine einheitliche
Kennzeichnung von Lebensmitteln
beschlossen. Künftig finden sich auf
Verpackungen Angaben über Anteile an Kalorien, Zucker, Fett, Salz, Eiweiß und
Kohlenhydrate pro 100 Gramm. Außerdem müssen Angaben für Allergiker deutlicher
hervorgehoben werden. Für Frischfleich muss der Ursprung angegeben werden,
nicht aber für verarbeitete Fleischprodukte. Für Milch und Milchprodukte soll
binnen zwei Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Analogkäse darf
nicht mehr Käse genannt werden. Stattdessen muss angegeben werden, woraus er
besteht. Der Hinweis „Imitat“ wird nicht vorgeschrieben. Dies sieht eine
Verordnung vor, die gestern das Europaparlament verabschiedet hat. Der nach
jahrelangen Verhandlungen zwischen Europaparlament und Ministerrat erzielte
Kompromiss wird voraussichtlich noch vor Ende des Jahres in Kraft treten. Für
die Umsetzung wurden der Lebensmittelindustrie jedoch Fristen von drei bis fünf
Jahren eingeräumt.

 

 

 

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