Anlässlich des einjährigen Bestehens der Plattform „Lebensmittelklarheit.de“
erneuert der BLL seine Kritik an der konkreten Ausgestaltung des staatlich
finanzierten Internetauftritts. So würden namentlich genannte Marken und
Unternehmen unter der Rubrik „Getäuscht?“ aufgrund des individuellen Gefühls
einzelner Verbraucher mit staatlicher Förderung öffentlich mit dem Makel eines
Täuschungsvorwurfs versehen, obwohl die Produkte zu 100 % dem geltenden
Lebensmittelrecht entsprechen. Der BLL fordert deshalb weiterhin eine
konsequente Ausrichtung des Portals am bestehenden Lebensmittelrecht und nicht
an den politischen Zielen der Verbraucherzentralen.
Aus Sicht des BLL ist es zudem bedauerlich, dass
Lebensmittelklarheit.de erkennbar darauf abziele, eine negative Einstellung
gegenüber der Lebensmittelwirtschaft zu fördern. Das spiegelt sich nach
Auffassung des Verbandes auch in der begleitenden Verbrauchforschung wieder,
deren Ergebnisse vor kurzem vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
veröffentlicht wurden. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst: „Das
Studiendesign fördert bewusst die gefühlte Verbrauchertäuschung, in dem sie den
Probanden bereits vorgegeben hat, warum sie sich auch Sicht der
Verbraucherzentrale von einer Produktaufmachung getäuscht fühlen könnten. Hier
wurde künstlich eine angeblich allgemeine Verbrauchererwartung geschaffen.“