Mit Auskunftsbeschlüssen an knapp 200 Hersteller von Lebensmitteln hat das Bundeskartellamt die zweite Ermittlungsphase der laufenden Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel eingeleitet. Im Zentrum dieser Ermittlungsphase steht die Analyse der zwischen Herstellern und Lebensmitteleinzelhändlern erzielten Verhandlungsergebnisse. Es sollen diejenigen Faktoren identifiziert werden, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Verhandlungsmacht der Hersteller und Handelsunternehmen haben. Eine Abfrage bei den Lebensmitteleinzelhändlern erfolgt in den nächsten Wochen.
Die konkrete Ausgestaltung des Fragenkatalogs ist das Resultat zahlreicher Gespräche, die das Bundeskartellamt im Vorfeld mit Marktteilnehmern geführt hat. Das Bundeskartellamt stellt für ca. 250 Einzelartikel Fragen zu Mengen, Umsätzen, Listenpreisen und Konditionen. Abgefragt werden auch nicht-monetäre Konditionen und Pauschalrabatte, die sich nicht unmittelbar auf einen Artikel beziehen. Zur Erfassung der Verhandlungsposition der jeweiligen Hersteller und Händler werden weiterhin Daten erhoben, die unter anderem eine Einschätzung des Wettbewerbsdrucks erlauben, der von anderen Markenartikeln und von den Handelsmarken des Lebensmitteleinzelhandels ausgeht.
Die Stichprobe von 250 Artikeln erfasst bewusst nicht nur die Top-Artikel der großen Hersteller, sondern auch auf solche Artikel, die typische Bestandteile des LEH-Sortiments sind, aber eine vergleichsweise geringere Markenbekanntheit aufweisen.