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Brunner fordert kürzere Zahlungsziele im LEH

Die von der Bundesregierung geplanten Höchstgrenzen bei
Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr müssen nach Ansicht des bayerischen
Landwirtschaftsministers Helmut Brunner für den Handel mit Lebensmitteln weiter
verringert werden. Vor allem bei Milchprodukten sei es leider gängige Praxis,
die Molkereien erst dann zu bezahlen, wenn die Ware längst verkauft und
verzehrt ist, so Brunner in München. Dem müsse das neue Gesetz zur Bekämpfung
von Zahlungsverzug mit einer Sonderregelung für den Lebensmittelhandel einen
Riegel vorschieben. Der Minister hat deshalb die CSU-Landesgruppenvorsitzende
Gerda Hasselfeld gebeten, sich bei den anstehenden Verhandlungen im Bundestag
für eine entsprechende Verkürzung der Zahlungsziele von 60 auf 30 Tage stark zu
machen. Die Teilnehmer des Runden Tisches „Zukunft der Milchproduktion in Bayern“
unterstützen die Initiative. Für den Minister führen die bislang geplanten
Zahlungsfristen gerade im Lebensmittelhandel zu „ungerechtfertigten
Gläubigerkrediten“, die von den schwächeren Vertragspartnern finanziert werden
müssen. Die Molkereien seien gezwungen, erhebliche finanzielle Vorleistungen zu
erbringen. Diese Einschätzung hat auch das Bundeskartellamt bestätigt, das
derzeit im Rahmen einer Sektoruntersuchung die Marktmacht des LEH gegenüber den
Molkereien und Unternehmen der Ernährungswirtschaft prüft.

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