Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt, wenn mehr Informationen
zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vermittelt werden. „Lebensmittelklarheit“
bedeute aber, sachlich und fachlich richtig zu informieren. Daran werde der BLL
Inhalt und Aktivitäten des neuen Internetportals „Lebensmittelklarheit“ messen,
das vom BMELV initiiert wurde. „Das Portal muss das geltende Lebensmittelrecht
als Maßstab akzeptieren und darf Lebensmittel nicht an einen Pranger
stellen", fordert BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst. Die
Unternehmen stünden selbst in engem Kontakt mit Verbrauchern und böten Ihnen
eine breite Palette an Informationen auf der Verpackung, am Telefon und im
Internet an, die gern und intensiv genutzt werden. Deshalb werde die
Lebensmittelwirtschaft auch das mit dem Internetportal verbundene Dialogangebot
annehmen und konstruktiv, aber kritisch begleiten.