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BLL begrüßt Entscheid des Bundesverfassungsgerichts

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt  die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung von Unternehmensnamen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Mit dem Spruch sei Rechtssicherheit für den  § 40 Abs. 1 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) geschaffen worden, da der Gesetzgeber bis 2019 eine angemessene zeitliche Frist definieren muss, wie langerelevante  Informationen zugänglich sein dürfen.

Die zuständigen Behörden müssen bei behobenen Verstößen nun auch unverzüglich mitteilen, ob und wann der Verstoß behoben wurde.  Außerdem darf, abgesehen von Gefahrenfällen, nur über Verstöße von entsprechedem Gewicht informiert werden.

 

 

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