News

Bezeichnungsschutz ist nicht alles

Ein Gericht im niederländischen ’s Hertogenbosch hat befunden, dass Alpro seine Ersatzprodukte weiterhin als „Variation“ von Mopro bezeichnen darf („Variation von Milch“, „Variation von Joghurt“ usw.). Das Gericht ist der Ansicht, dass trotz einer solchen Bezeichnung kein Verstoß gegen die EU-Verordnung 1308/2013 vorliegt, da keine Verwechselungsgefahr vorliegt. Das Urteil des EuGH im sog. „Tofutown-Fall“ von 2017 schließt laut den niederländischen Richtern nicht zwangsläufig jegliche Verwendung von Bezeichnungen für originäre Mopro bei der Vermarktung der Substitute aus.

Verwandte Artikel

News

Authentisch gut

ANZEIGE Fattorie Garofalo bringt Mozzarella di Bufala Campana g. U....
News

Bio-Lieferservice

Von der neuen Wolt-Kooperation mit dem Bio-Filialisten Bio Company profitieren...
News

Bio-Lieferservice

Von der neuen Wolt-Kooperation mit dem Bio-Filialisten Bio Company profitieren...
News

Expansion in Neuseeland

Open Country Dairy übernimmt Miraka...
News

Verbesserte Rezeptur

FrFrischkäse-Alternative Violife Creamy Original...
News

MEG Milch Board zum Art. 148

Vertragspflicht heißt mehr Marktbeteiligung für Milchbauern...
Nach oben scrollen