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Berglandmilch: AK hält Strafe für zu gering



Die Arbeiterkammer (AK) hält die über die Berglandmilch
verhängte Kartellstrafe in Höhe von 1,125 Mio. Euro für zu gering. Nach
Schätzungen der AK habe ein Preisaufschlag von 5 % die Verbraucher für den
Zeitraum 2006 – 2012 insgesamt 146 Mio. Euro gekostet. Selbst wenn es keine
Preisabsprachen über die gesamte Produktpalette gegeben habe, sei den
Konsumenten ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.

 

 

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