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Agrarmarktstrukturgesetz nimmt Marktpartner in die Pflicht

„Die Änderung des Marktstrukturgesetzes schafft die Voraussetzungen für die notwendige Weiterentwicklung in den Vertragsbeziehungen zwischen Vermarktern und Erzeugern.“ Damit begrüßt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die gestern (02.06.2016) vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung. „Der Handlungsbedarf ist in der aktuellen Milchpreiskrise besonders deutlich geworden. Diese Änderung und auch der Entschließungsantrag des Bundestages unterstreichen die Verantwortung, die Marktpartner, Genossenschaften und Erzeugerorganisationen für eine marktorientierte Angebotsanpassung haben“, so Rukwied.

 

Seit dem Auslaufen der Milchquote könne die Verantwortung für das Management der Anlieferungsmengen und zunehmender Preisschwankungen nur zwischen Vermarktern und Erzeugern wahrgenommen werden. Landwirte und ihre Molkereien hätten die Instrumente in der Hand, um auch kurzfristig entsprechende Änderungen herbeizuführen und so auf veränderte Marktsituationen reagieren zu können. „Die Beschlüsse des Bundestages sehen wir als Aufforderung an die deutsche Milchwirtschaft, die dringend angezeigten Veränderungen in den Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Landwirten schnell zu verhandeln und in Angriff zu nehmen“, stellt Rukwied klar. „Jetzt gilt es Lösungen zu schaffen, damit der Gesetzgeber nicht in Detailregelungen eingreifen muss.“

 

 


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