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Pfandpflicht für Milchflaschen

Mit Beginn des Jahres 2024 greift das neue Verpackungsgesetz, wonach auch Einweg-Plastikflaschen für Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mehr als 50 Prozent pfandpflichtig sind. Konkret: Auf Behältnisse mit einer Größe zwischen 100 ml und drei Liter werden dann 25 Cent Pfandaufschlag fällig. Allerdings: Was bisher an derartigen Behältnissen in den gelben Sack gewandert ist, muss zukünftig nach Gebrauch in einem Automaten entsorgt werden, um sich den Pfandbetrag erstatten zu lassen.

Nicht betroffen von der neuen Pfandregel sind Trinkmilch im Karton und Joghurts in Bechern. Wie zu hören, bereiten sich Lebensmittelhändler bereits auf die neue Rücknahmepflicht vor. „Bereits jetzt sehen manche Rückgabesysteme nicht besonders appetitlich aus und werden wohl zukünftig auch noch etwas intensiver riechen. Denn die relativ hohe Viskosität von fettreichen Milchprodukten lässt oft kleine Restbestände in den Behältnissen zurück und bietet einen guten Nährboden für Mikroorganismen. Und nicht alle pfandpflichtigen Behältnisse haben einen Deckel, mit dem dieses Hygieneproblem zu lösen wäre“, kommentiert der Verband der Milcherzeuger Bayern. die Situation.

 

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