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muva kempten: Bennenung als amtliches Labor

Seit Dezember 2019 ist die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625) in Kraft. In ihr ist festgelegt, dass nur amtlich benannte Labore Proben untersuchen dürfen, die im Zuge amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten entnommen wurden. Die muva kempten GmbH ist seit dem 19. März als amtliches Labor für alle Bundesländer offiziell zugelassen.

Die Benennung umfasst folgende Untersuchungsbereiche:
– GVO- und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse entgegen Art. 9 VO (EG) Nr. 834/2007
– Reinigungs- und Desinfektionsmittel außerhalb Anhang VII VO (EG) Nr. 889/2008
– Erzeugnisse und Stoffe zur Herstellung von verarbeiteten ökologischen Lebensmitteln außerhalb Anh. VIII VO (EG) Nr. 889/2008 bzw. E 220, E 224, E250, E 252

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