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Keine Zwischenprüfungen

Der Arbeitskreis der zuständigen Stellen für die Berufsbildung beim Verband der Landwirtschaftskammern e.V. hat wie der ZDM berichtet am 25. März 2020 eine gemeinsame Empfehlung zum „Umgang der zuständigen Stellen mit den Auswirkungen  der Corona-Pandemie auf die Berufsausbildung im Agrarbereich  und das Prüfungswesen“ veröffentlicht. Darin empfiehlt er u.a.:

 

 

 

„1. Die aktuell angesetzten Zwischenprüfungen entfallen bis zum Ende des laufenden Ausbildungsjahres ersatzlos. Die Zwischenprüfung gilt somit als abgelegt bzw. teilgenommen und die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung trotzdem als erfüllt.

 

2. Die Aussetzung der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt im Regelfall solange, wie aufgrund von Anordnungen der Landesregierung oder eines Ministeriums der Schulbetrieb in den Bundesländern ruht bzw. Bildungseinrichtungen geschlossen sind.

 

3. Von einer Verschiebung des Beginns der Abschlussprüfungen ist auszugehen. In einigen Bundesländern ist bereits eine Aussetzung des Schulbetriebs bis Mitte Mai vorgesehen.“

 

 

Aufgrund des föderalen Systems in Deutschland im Kultusbereich müssen die jeweiligen Bundesländer eigene Entscheidungen treffen. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Empfehlung gefolgt werden wird.

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