Der EuGH hat dem türkischen Molkereiunternehmen Muratbey Gida Sanayi ve Ticaret den Markenschutz für die Form einer Käsestange verweigert, die aus einzelnen, miteinander verdrehten Käsestücken besteht. Das Urteil bestätigt eine frühere Entscheidung der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO), die die Form des Käses für nicht unterscheidungskräftig genug hielt. Das Unternehmen, das drei separate Marken angemeldet hat, gab an, für das Design 2018 einen World Dairy Innovation Award gewonnen zu haben. Laut dem Gerichtsurteil sind “Neuheit oder Originalität keine relevanten Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke” und es gäbe keine inhärente Verbindung zwischen Muratbey und der gedrehten Käseform. Das Unternehmen hat die Form als Marke in Deutschland registriert, das Gericht ist aber nicht an Maßnahmen in einzelnen Mitgliedsstaaten gebunden. Muratbey wurde zur Kostenübernahme verurteilt.
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- Roland Sossna