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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Der Großteil der Unternehmen in der Ernährungsindustrie fällt zwar nicht direkt in den Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), dennoch ist indirekt fast die gesamte Branche betroffen. So setzen bereits 93 Prozent der Unternehmen in der Ernährungsindustrie LkSG-Anforderungen um. Der am häufigsten genannte Grund für die Umsetzung (56 Prozent) sind die Anforderungen von Kunden, die zum Beispiel durch Ergänzungsvereinbarungen eingefordert werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine deutliche Entwicklung bei der Vorbereitung zu sehen, meldet der Verband der Ernährungsindustrie (BVE).

Das untermauert auch eine neue Studie der AFC Risk & Crisis Consult (AFC) in Kooperation mit der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie. Allerdings stellen die Komplexität der Lieferketten sowie fehlende finanzielle und personelle Ressourcen die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zu Umweltschutz und Wahrung der Menschrechte vor große Herausforderungen.


Die gesamte Studie kann herunterladen werden unter: www.bve-online.de

 

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