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Klatsche für Ben & Jerry’s

Datum: 25.08.2022Quelle: DairyReporter

 

Der Streit zwischen Ben & Jerry’s und dem Mutterhaus Unilever über eine Lizenzvergabe in Israel und im Westjordanland endete am Montag mit einem Rückschlag für den überaus woken Eiskremhersteller. Ein US-Bezirksrichter hat es abgelehnt, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die die Lizenzierung, den Verkauf oder den Vertrieb von Ben & Jerry’s-Produkten in Israel und im Westjordanland verbieten würde.

Anfang des Jahres hatte Ben & Jerry’s angekündigt, sich aus den “besetzten palästinensischen Gebieten” zurückzuziehen, da dies “mit den wesentlichen Elementen der Integrität der Marke unvereinbar” sei – eine Entscheidung, die den Zorn des lokalen Vertriebshändlers auf sich zog, der das Unternehmen und seine Muttergesellschaft Unilever wegen unrechtmäßiger Beendigung ihrer Geschäftsvereinbarung verklagte. Am 23. Juni teilte Unilever Ben & Jerry’s mit, dass ein Franchise-Deal in Vorbereitung sei, um bestimmte B & J-Markenrechte an einen Dritten zu übertragen, der das Eis des Unternehmens in den boykottierten Gebieten weiterhin verkaufen würde.

Dies löste eine Klage von Ben & Jerry’s aus, die am 5. Juli eingereicht wurde und in der ein Verstoß gegen die Fusionsvereinbarung und die Aktionärsvereinbarung geltend gemacht wurde, da Unilever die Lizenzvergabe ohne Rücksprache mit dem Vorstand von Ben & Jerry beschlossen habe. Der Hersteller argumentierte, dass die Gewährung von Verkaufsrechten an einen Dritten der Integrität der Eismarke “irreparablen Schaden” zufügen würde, deren Schutz gemäß dem Fusionsvertrag mit Unilever in den Zuständigkeitsbereich des Ben & Jerry-Vorstands fällt. Der Speiseeishersteller befürchtete außerdem, dass ein neuer Eigentümer “die Fähigkeit von Ben & Jerry, mit der Einführung von Produkten gegen bestimmte Probleme zu protestieren, untergraben würde, indem er die Qualitätsprodukte mit einer genau gegenteiligen sozialen Einstellung auf den Markt bringt”.

Der Richter Andrew L. Carter wies die Klage mit der Begründung zurück, dass “der behauptete Schaden zu spekulativ ist, um als irreparabel zu gelten”. Der beantragte Unterlassungsanspruch könne nicht auf der Grundlage eines hypothetischen Szenarios erlassen werden.

 

Roland Sossna / moproweb

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