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Entscheidung zu A1 und A2

Die in Indien für die Lebensmittelsicherheit zuständige Behörde FSSAI wies am letzten Donnerstag Lebensmittelunternehmen, darunter auch E-Commerce-Anbieter, an, Angaben zu den Milchsorten A1 und A2 von den Verpackungen zu entfernen, da sie eine solche Kennzeichnung irreführend sei. Laut FSSAI hat ist die Unterscheidung zwischen A1 und A2 (Struktur des Beta-Kasein-Proteins) in einer Kennzeichnung unzulässig. Anbieter, darunter auch E-Commerce-Plattformen, wurden angewiesen, diese Angaben unverzüglich von ihren Produkten und Websites zu entfernen. Den Unternehmen wurde eine Frist von sechs Monaten eingeräumt, um die vorgedruckten Etiketten abzuschaffen, wobei keine weiteren Verlängerungen gewährt werden.

 

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