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Bundesgerichtshof verhandelt über „Monsterbacke“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ab heute zu prüfen, ob Ehrmanns Werbung für “Monsterbacke” irreführend ist. Die Wettbewerbszentrale sieht in dem Slogan “So wichtig wie tägliche Glas Milch!” einen Verstoß gegen EU-Recht. Der Slogan sei “irreführend” und wecke bei den Verbrauchern falsche Hoffnungen, argumentieren die Wettbewerbshüter. Denn der Quark enthalte viel mehr Zucker als Milch.

 

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