Der Europäische Ministerrat hat am 26. März eine EU-Verordnung zum besseren Schutz von geografischen Angaben und ähnlichen Kennzeichnungen für Weine, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowohl online als auch offline formell verabschiedet. Sie vereinfacht auch das Eintragungsverfahren für geografische Angaben.
Die bestehende Regelung für geografische Angaben wird in folgenden Punkten verbessert:
Die Rolle der Erzeugergemeinschaften wird gestärkt, da sie die Befugnis und die Verantwortung für die Verwaltung ihrer geografischen Angaben erhalten und ihre Mitglieder in Netzwerken zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum vertreten können
Die Mitgliedstaaten können Erzeugergemeinschaften als anerkannte Gruppen mit ausschließlichen Rechten im Namen aller Erzeuger eines Produkts mit einer geografischen Angabe benennen
Es wurden Bestimmungen über die Rolle der Europäischen Kommission bei der Bewertung von Anträgen für geografische Angaben hinzugefügt
Geografische Angaben in Domänennamen werden auch im Internet besser geschützt, indem sie geoblockiert werden. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EUIPO, wird ein Informations- und Warnsystem für Domänennamen einrichten
Verstärkter Schutz der geografischen Angaben einer Zutat, wenn diese Zutat auch in der Bezeichnung eines verwandten verarbeiteten Lebensmittels verwendet wird. In diesem Fall sind die anerkannten Erzeugergemeinschaften zu benachrichtigen und die Menge der in dem Erzeugnis verwendeten Zutat ist anzugeben.