Länderbericht
Quelle: AMA

Meldepflicht für Direktverkauf

Die AMA erinnert österreichische Milcherzeuger an die Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten. Betroffen sind Landwirte, die im Kalenderjahr 2025 mindestens 25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben. Bis Ende Februar 2026 hat eine Direktvermarktungsmeldung zu erfolgen. Die eingesetzte Milchmenge sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers) sind dabei  zu erfassen.

Die jährlich gemeldete Direktvermarktungsmenge muss im Zuge einer von der AMA durchgeführten Vor-Ort-Kontrolle nachvollziehbar sein. Die Aufzeichnungen sind (zumindest) vier Jahre aufzubewahren.

Verwandte Artikel

Aktion

Veganuary 2026

Die weltweite Kampagne für eine pflanzliche Ernährung ist in diesem...
Sortiment

Ein Käse mit besonderem Charakter

Der Schweizer Käsespezialist Güntensperger präsentiert mit „Monti Porcini“ einen besonderen...
Sortiment

Kuhmilch-Seifen gratis

Die niederländische Käserei Beemster promotet ab Februar 2026 beim Kauf...
Quelle: Pexels
Länderbericht

Enorme Bedeutung

Nordirland produziert mehr als 20% der im UK verbrauchten Lebensmittel...
Sortiment

Veganer Klassiker im Netz

Pünktlich zum Veganuary stellt Bel Brands Deutschland seinen „Mini Babybel...
News

KI in der Industrie-PR

Mit KI-Sprache droht Vertrauensverlust...
Nach oben scrollen