Länderbericht
Quelle: AMA

Meldepflicht für Direktverkauf

Die AMA erinnert österreichische Milcherzeuger an die Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten. Betroffen sind Landwirte, die im Kalenderjahr 2025 mindestens 25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben. Bis Ende Februar 2026 hat eine Direktvermarktungsmeldung zu erfolgen. Die eingesetzte Milchmenge sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers) sind dabei  zu erfassen.

Die jährlich gemeldete Direktvermarktungsmenge muss im Zuge einer von der AMA durchgeführten Vor-Ort-Kontrolle nachvollziehbar sein. Die Aufzeichnungen sind (zumindest) vier Jahre aufzubewahren.

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