Mit der heutigen Veröffentlichung der MOFCOM-Bekanntmachung Nr. 9/2026 haben die chinesischen Behörden die Beibehaltung der Ende Januar 2026 veröffentlichten zusätzlichen Einfuhrzölle („Ausgleichszölle“) bestätigt. Nach konstruktiven Gesprächen mit dem chinesischen Handelsministerium (MOFCOM) wurde der ursprüngliche Zollsatz von 42,7 % auf 11,7 % gesenkt. Diese erhebliche Senkung spiegelt zwar die Stärke und Substanz der Argumente wider, die von den zuständigen Dienststellen der EU-Kommission, den drei in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen und dem Europäischen Milchindustrie-Verband (EDA) vorgebracht wurden, doch bedauern wir, dass die weiteren technischen Bewertungen und berechnungsbasierten Argumente, die in den letzten Wochen vorgebracht wurden, bei der endgültigen Entscheidung nicht berücksichtigt wurden.
Der allgemeine Zusatzzollsatz von 11,7 % sowie die individuellen unternehmensspezifischen Zollsätze zwischen 7,4 % und 11,7 % bleiben unverändert. Diese Maßnahmen treten am 13. Februar 2026 in Kraft und gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die „Ausgleichszölle“ werden zusätzlich zu den bestehenden „normalen“ Einfuhrzöllen erhoben, die bei Sahne etwa 8 % und bei Käse 15 % betragen.
Die Europäische Union exportiert derzeit jährlich etwa 30.000 Tonnen Käse und 100.000 Tonnen Sahne nach China. Diese Exporte finden bereits in einem hart umkämpften Marktumfeld statt, insbesondere da andere Exportländer von Freihandelsabkommen (FHA) mit China profitieren. Die zusätzlichen Zölle werden daher die europäischen Milchexporte auf den chinesischen Markt erheblich einschränken.
Diese Entwicklung unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der Bemühungen der Europäischen Kommission, umfassende Freihandelsabkommen abzuschließen, die stabile und vorhersehbare Handelsbeziehungen für europäische Exporteure gewährleisten.