Schweizer Emmentaler-Produzenten durften bisher der Kesselmilch kein Heublumenpulver beimischen, im Unterschied zu Herstellern von französischen und deutschen Emmentalern sowie Herstellern anderer Käsesorten. Grund dafür war, dass der Hilfsstoff Heublumenpulver im Pflichtenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung nicht aufgeführt war. Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland hat nun vor Gericht eine Änderung erkämpft.
Das Bundesamt für Landwirtschaft argumentierte, die Zugabe von Heublumenpulver sei keine traditionelle Herstellung mehr. Laut Sortenorganisation Emmentaler Switzerland verfolgte das Bundesamt eine romantisierende und ideologische Politik – losgelöst von wissenschaftlichen Grundlagen.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht lockerte die Herstellungsvorschriften und erlaubt es den Schweizer Emmentaler-Produzenten, zukünftig Heublumenpulver zu verwenden. Es argumentiert, dieses Pulver sei zwar kein traditionelles Mittel, aber es stelle ein ursprüngliches, traditionelles Merkmal des Emmentalers wieder her, nämlich die großen Löcher. Es bestehe keine Gefahr, dass die Käseherstellung durch das Pulver industrialisiert werde.
Foto: Emmentaler Switzerland