Politik
Quelle: MIV

Gemeinsame Marktordnung läuft in die falsche Richtung

Am gestrigen Mittwoch hat das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg im Rahmen der Novellierung der Gemeinsamen Marktordnung (Verordnung (EU) 1308/2013) u. a. für eine Verschärfung des Art. 148 GMO gestimmt, der zwingende Vorgaben für die Vertragsgestaltung zwischen Rohmilchlieferungen von Landwirten an milchverarbeitende Betriebe vorsieht. Dr. Björn Börgermann, Hauptgeschäftsführer des MIV: „Wir haben nichts gegen schriftliche Verträge. Aber konkrete inhaltliche Vorgaben kommen einem Eingriff in die Markt- und Vertragsfreiheit sowie privatwirtschaftlicher und genossenschaftlicher Autonomie gleich. Diese werden aber nicht zu einem höheren Preis führen, der Markt lässt sich dadurch nicht ausschalten. Stattdessen würden sie zu einem zeitraubenden, kostenintensiven Bürokratieaufbau und zu Mehrkosten führen.“

Die jetzt verabschiedete Gesetzesreform sieht insbesondere vor, dass neben einer EU-weiten Vertragspflicht die zugrundeliegende Preisformel für Rohmilch die Entwicklung der vollen Produktionskosten der Landwirte berücksichtigt. Auch die Revisionsklausel bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten wird beibehalten. Genossenschaften sind von der Änderung jedoch weiterhin ausgenommen, solange ihre schriftlich fixierten Lieferordnungen gleichwertige Ziele verfolgen. Ferner fordert das Europäische Parlament eine Anhebung der Bündelungsgrenze für Milcherzeugergemeinschaften von 4 auf 10 % sowie ein Milchreduktionsprogramm in Krisenzeiten.

Durch eine Vertragspflicht würde die Position der deutschen Landwirte geschwächt und nicht wie vorgesehen gestärkt werden. Zudem kritisiert Börgermann: „Verbindliche Verträge mit Vorgaben zu Produktionskosten und Revisionsklauseln zwischen Molkereien und Milcherzeugern missachten die Realität des hochvolatilen Milchmarktes. Studien zeigen, dass solche Vorgaben nicht zu mehr Marktstabilität führen, sondern die Anpassungsfähigkeit der Marktteilnehmer reduzieren.“ Weder die Erzeuger noch die Verarbeiter hätten mehr Planungssicherheit, sondern lediglich mehr Planungsaufwand. Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Produkte würde geschwächt werden. Insgesamt entstehen für die deutsche Milchwirtschaft Nachteile. Daher lehnen sowohl private wie genossenschaftliche Molkereien in Deutschland diesen Vorschlag ab.

Deutsche Abgeordnete der EVP sowie der RENEW übten deutlich Kritik an der Absicht des EU-Gesetzgebers. Diese richtet sich dagegen, die Vertragsfreiheit durch massive Eingriffe auch dort einzuschränken, wo bereits gut eingespielte Lieferbeziehungen existieren – beispielsweise in Deutschland, Irland, Finnland oder den skandinavischen Ländern. Die im Plenum eingereichten Änderungsanträge zur Aufweichung des Kommissionsvorschlags erreichten zwar wie erwartet nicht die erforderliche Mehrheit. Dennoch unterstützten sie eine beträchtliche Anzahl von Abgeordneten (ca. 150-200 Stimmen je Antrag). Dies könnte bei den Trilog-Verhandlungen eine Rolle spielen.

Und wie geht es nun weiter? Die inoffiziellen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und EU-Kommission werden voraussichtlich in Kürze mit dem Ziel starten, bereits Ende 2025 zu einem Kompromiss zu gelangen.

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