Verpackung
Quelle: MIV

Fehlleistung beim UBA

Schon wieder ignoriert das Umweltbundesamt (UBA) ein einstimmiges Experten-Votum der Einwegkunststoffkommission. Am 10. Oktober 2024 hat das UBA die Allgemeinverfügung Giebelverpackung 1 Liter Milch erlassen und festgestellt: Ein 1-Liter-Milchkarton wird nach dem Kauf unmittelbar konsumiert und anschließend achtlos in die Landschaft geworfen, also gelittert.

Diesen Umstand kann sich Karin Monke, Referentin des Milchindustrie-Verbands (MIV), nicht erklären: „Der Getränkekarton ist eine weitverbreitete und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund seines geringen Eigengewichtes beliebte Verpackung für Milch. Die Erkenntnis des UBA ist in keiner Weise nachvollziehbar: Eine „Liter-Verpackung“ für Milch ist definitiv keine „Litter-Verpackung“. Sie landet nach dem Kauf im Kühl- oder Vorratsschrank und danach in der gelben Tonne, aber sicher nicht im „öffentlichen Raum“ von Städten und Gemeinden.“

Martin Schröder, Geschäftsführer des Getränkekarton-Verbandes FKN und Mitglied der Einwegkunststoffkommission, die das UBA bei der Einstufung von Verpackungen berät, stimmt zu. Zudem drückt er sein Erstaunen aus: „Bislang ignoriert das UBA die Empfehlungen aus dem Expertenkreis, in dem sich Anspruchsberechtigte, Umwelt & Verbraucher-NGOs und Herstellerverbände auf Beschlüsse einigen. Das UBA muss sich rückbesinnen auf die Ziele und Kernanliegen des Einwegkunststofffondsgesetzes und nur diejenigen Produkte in die Zahlungsverpflichtung nehmen, die auch tatsächlich das Littering-Problem ausmachen. Nicht jede Verpackung, die teilweise oder ganz aus Kunststoff besteht, fällt auch unter das Fondsgesetz. Milch im 1-Liter-Getränkekarton gehört nicht dazu.“

 

Foto: FKN

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