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Verpackung
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EUDR ersetzt EUTR ab Ende 2025

erpackungen stehen im Zentrum europäischer Nachhaltigkeitsstrategien – und damit auch Papiersäcke. Mit den aktuellen und bevorstehenden EU-Vorgaben steigen die
Anforderungen an Verpackungen deutlich. Insbesondere die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wirken sich auf die deutsche Papiersackindustrie aus – von der Recyclingfähigkeit über den Rezyklatanteil bis hin zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Die Mitglieder der Gemeinschaft Papiersackindustrie e.V. (GemPSI) bereiten sich intensiv auf die Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen vor.
Die GemPSI-Mitglieder machen derzeit eine Bestandsaufnahme, ob ihre aktuelle Angebotspalette den Vorgaben entspricht. Gleichzeitig arbeiten sie kontinuierlich
daran, ihre Verpackungen und Prozesse für künftige Anforderungen zu optimieren, sofern notwendig.

EUDR ersetzt EUTR ab Ende 2025
Im Juni 2023 trat die EUDR als Teil des EU Green Deals in Kraft, um der globalen Entwaldung und Waldschädigung entgegenzuwirken. Sie ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und bezieht sich auf verschiedene Produktgruppen, wie Kaffee, Kakao, Palmöl und Holz, sowie daraus hergestellte Produkte. Ausgenommen sind Produkte aus Altpapier. Ursprünglich war die Anwendung ab dem 30.12.2024 geplant, wurde jedoch wegen technischer Probleme verschoben. Für die Holz-Lieferkette, zu der auch Papiersäcke zählen, gilt nun der 30.12.2025 als neue Frist.

Steigendes Lieferketten- und Datenmanagement
Ab diesem Stichtag sind Papiersackhersteller verpflichtet, ein Sorgfaltspflichtsystem einzuführen. Dieses umfasst zwei zentrale Elemente. Erstens die Dokumentation relevanter Lieferantendaten. Dazu gehört es, Nachweise über die EUDR-Konformität des von ihnen eingekauften und verwendeten Papiers einzuholen. Diese erhalten sie über die Importeure oder Papierhersteller. Diese sind verpflichtet, Geolokalisationsdaten von Herkunftsflächen zu erfassen und mit Referenz- und Prüfnummern zu versehen und eine Risikobeschreibung und -bewertung vorzunehmen. Zweitens die Abgabe einer digitalen Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement – DDS) über die zentrale EU-Plattform TRACES NT (TRAde Control and Expert
System – New Technology), in der alle Angaben dokumentiert und für Kontrollbehörden zugänglich gemacht werden.

 

Foto: Alexandre Lallemand auf Unsplash

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