Der European Court of Auditors (EU-Prüfer) bezieht Stellung zu den Brüsseler Gesetzesentwürfen, die – einmal verabschiedet – im Zeitraum 2028 bis 2034 für die Lebensmittel- und Landwirtschaftsbranche der EU gelten sollen. In einer gestern veröffentlichten Stellungnahme warnen die Prüfer davor, dass Unsicherheit und mangelnde Klarheit zu Risiken führen, und betonen, dass die EU-Mittel rückverfolgbar bleiben müssen.
2025 hatte die Kommission vorgeschlagen, den EU-Haushalt 2028–2034 – auch als “mehrjähriger Finanzrahmen” (MFR) bekannt – mit insgesamt 2 Billionen Euro auszustatten. Mit einem Budget von rund 865 Milliarden Euro soll der Europäische Fonds den größten Teil des nächsten MFR ausmachen. Die GAP, derzeit das größte EU-Programm zur Deckung der Agrarausgaben, soll aus diesem neuen Fonds auf der Grundlage nationaler Pläne finanziert werden. Erstmals seit der Einführung der GAP im Jahr 1962 schlägt die EU-Kommission damit vor, für die Landwirtschaft keinen spezifischen Fonds mehr einzurichten. Der Vorschlag der Kommission enthält ferner eine einschneidende strukturelle Veränderung: Die GAP soll nicht länger in zwei Bereiche – Förderung für Landwirte und für den Agrar- und Lebensmittelsektor einerseits und für die Entwicklung des ländlichen Raums andererseits – aufgeteilt werden.
Die Prüfer stellten fest, dass die komplizierten Regelungen für die Erstellung und Annahme der Pläne und die komplexe rechtliche Struktur der GAP für Unsicherheit sorgen können. Dies könnte zu weniger Vorhersehbarkeit für Mittelempfänger führen, die Auszahlung der Gelder verzögern und somit letztlich das Ziel einer Vereinfachung untergraben.
Auch bezüglich des Gesamtbetrags der GAP-Förderung könne Unsicherheit entstehen, da dieser erst bekannt sei, sobald die nationalen Pläne im Rahmen des Europäischen Fonds angenommen sind. Für die Mittelempfänger könne dies bedeuten, dass sie in der Planungsphase nicht abschätzen könnten, wie viel Förderung sie erhalten werden. Außerdem könne es schwierig werden, die GAP-Ausgaben im aktuellen Haushalt mit den Mittelzuweisungen im nächsten Haushalt zu vergleichen.