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Artikel 148 GMO

Vergangene Woche hat der VMB über die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigte Umsetzung des Art. 148 GMO informiert und auch kommentiert. Dieser Tage hat nun das BMEL einen Katalog mit Antworten auf häufig gestellte Fragen, sog. FAQs, zu diesem Thema online gestellt

Auch dieser Katalog gibt nur bedingt Antwort auf die zahlreichen offenen Fragen, die sich vor allem in der Vermarktungsverantwortung stehende Akteure weiterhin stellen. Interessant sind dagegen einige doch widersprüchliche Schlussfolgerungen: Als Conclusio der ersten Frage steht vermerkt: “Es besteht also Handlungsbedarf, um die Milcherzeugerinnen und -erzeuger zu stärken und faire Lieferbeziehungen zu schaffen”. Und dann der Rückzieher bei der Frage nach den Auswirkungen an der Supermarktkasse: “Eine Verteuerung von Milchprodukten durch die Einführung des 148 GMO für Verbraucherinnen und Verbraucher ist also nicht zu erwarten”. Stellt sich also erneut die Frage, welchen monetären Nutzen resp. Wertschöpfung dann die Einführung des Art. 148 für die Milcherzeugerbetriebe bringen soll.

Völlig außer acht gelassen wird bei dem zu Recht angesprochenen Machtgefälle zuungunsten der Erzeugerseite dagegen erneut der Lebensmitteleinzelhandel. Diesen und auch dem globalen Handel wird es weiterhin wenig interessieren, ob ein nationales Landwirtschaftsministerium in die Lieferbeziehungen eingreift – oder es lieber gleich lassen sollte, wenn es aller größten Voraussicht nach keinen erkennbaren Nutzen zum Status Quo bringen wird.

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