Die britische Regierung hat für den Fall eines harten Brexits “Anleitungen” zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Getränken herausgegeben. Lebensmittelunternehmen bekommen eine 21-monatige Übergangsfrist für die wichtigsten Änderungen der Kennzeichnung, aber alle britischen Produkte, die nach dem 29. März auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, dürfen das EU-Emblem nur verwenden, wenn sie von der EU dazu autorisiert wurden. Das EU-Bio-Logo darf nicht für britische Bio-Produkte verwendet werden, es sei denn, das Vereinigte Königreich und die EU vereinbaren vor dem Tag des Ausscheidens eine Gleichwertigkeitsvereinbarung. Zusätzliche Informationen wie Schilder in Geschäften und Online-Informationen sollten dem Verbraucher die Herkunft des Lebensmittels verdeutlichen. Es wird empfohlen, Etiketten zu ersetzen oder zu überkleben, um den Zugang zu Märkten zu gewährleisten. Lebensmittel und Getränke, die bereits am oder vor dem 29. März auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht wurden, können weiter verkauft werden, bis die Bestände erschöpft sind. Das neue britische Logo für geografische Angaben, das ab dem 29. März verfügbar sein wird, soll eine dreijährige Übergangsfrist haben.

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