Die EU-Kommission wird den europäischen Landwirten im Einklang mit einer heute veröffentlichten Verordnung 444 Mio. € rückerstatten. Dieser Betrag wurde ursprünglich aus dem Haushalt 2018 für die Einkommensstützung der Landwirte im Rahmen der GAP abgezogen, um die landwirtschaftliche Krisenreserve in diesem Jahr zu füllen. Beträge, die in diesem Jahr von den Direktzahlungen abgezogen wurden, können von den Mitgliedstaaten ab Dezember an die Landwirte erstattet werden.
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