Heute entscheidet das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage eines Milchbauern aus Kamp-Lintfort. Der Landwirt fordert, dass das Land Nordrhein-Westfalen ihm eine Molkerei zuweist, die die Milch seiner 15 Kühe abnimmt. Er selbst findet nach eigenen Angaben keine Molkerei. Bei der Klage beruft sich der Bauer auf das aus dem Jahr 1951 stammende Milch- und Fettgesetz aus dem Jahr 1951. Die Landesregierung dagegen argumentiert, das Gesetz sei aufgrund europarechtlicher Regelungen inzwischen veraltet und nicht mehr anwendbar
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