Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz – TierWKG) übermittelt. Das Gesetzgebungsvorhaben befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und ist noch nicht von der Bundesregierung beschlossen.
Mit dem TierWKG soll die rechtliche Grundlage für eine staatlich geregelte Tierwohlkennzeichnung für Lebensmittel tierischer Herkunft über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus geschaffen werden. Die Nutzung des Kennzeichens ist grundsätzlich freiwillig und die Finanzierung des Mehraufwandes erfolgt über den Markt.
Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen Regelungen zur Verwendung des staatlichen Tierwohlkennzeichens, die Aufgabenverteilung der zuständigen staatlichen und privatwirtschaftlichen Stellen, die Kontrollsystematik sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. Im Entwurf wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige zentrale Verwaltungsstelle für die Verwendung des Tierwohlkennzeichens bestimmt. Zudem enthält der Entwurf eine Ermächtigung für das BMEL die Details für die Anforderungen und Verwendung des Kennzeichens in einer Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des Bundesrates) zu regeln. Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) wird zu dem Gesetzesentwurf gegenüber dem BMEL Stellung nehmen.
Darüber hinaus werden die Anforderungen der Tierwohlkennzeichnung gegenwärtig in einer Arbeitsgruppe des BMEL mit Beteiligung der Wirtschaft beraten. Auch die Kriterien der Einstiegsstufe auf Basis der Initiative Tierwohl befinden sich in der gemeinsamen Abstimmung mit den Vertretern aus der Branche. Link zum Entwurf