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BGN-Sicherheits-Tipp

Datum: 2017-06-14 03:00:00Quelle: BGN

 

 

 

Trockeneis ist nichts anderes als Kohlendioxid – in gefrorenem, festem Zustand. Bei Zimmertemperatur und normalen Druckverhältnissen verflüssigt es nicht, sondern wird direkt zu Kohlendioxidgas (CO2). Das geruchlose Gas verdrängt in geschlossenen Räumen den Luftsauerstoff und kann schon bei einer Konzentration von acht bis zehn Prozent tödlich wirken. Vor vier Jahren ist ein Gastronom beim Transport von Trockeneis in seinem Auto erstickt. Aus der unsachgemäßen Transportverpackung war Kohlendioxid ausgetreten.

Wer also Trockeneis transportiert, muss zur eigenen Sicherheit Schutzmaßnahmen ergreifen. Welche das sind und wie man sie umsetzt, darüber gibt die BGN-Betriebsanweisung für Trockeneis Aufschluss, die unter anderem fordert:

 Trockeneis nur in geeigneten, geschlossenen Trockeneisbehältern transportieren, dabei auf Druckausgleich achten

 Trockeneisbehälter nicht im Fahrgastraum, sondern im möglichst Gas dicht abgetrennten Lade- oder Kofferraum. Trotzdem auf gute Belüftung des Fahrgastraumes achten, Fenster öffnen

 Transportboxen kennzeichnen und vor Erwärmung schützen. Nicht über Nacht im Fahrzeug lassen.

Download der Betriebsanweisung “Trockeneis” mit Schutzmaßnahmen für Lagerung, Handhabung und Verhalten im Gefahrfall, zum Herunterladen:

 

Moproweb / moproweb

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