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Rundfunkgebühren für den Stall

Der Milcherzeuger Helmuth Demmel in Grafing muss Rundfunkgebühren für seinen Kuhstall entrichten. Dies meldet der „Merkur“. Rechtlich gesehen ist der Stall eine Betriebsstätte, für die Gebühren bezahlt werden müssen, auch wenn es dort keine Steckdose gibt. Da die Betriebsstätte ohne Beschäftigte, so dass „nur“ 5,83 €/Monat an Gebühren anfallen.

 

Foto: LV Milch NRW

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