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Kartellamt: Bald Richtlinien für Milchlieferverträge?

agrarheute spekuliert über eine mögliche Festlegung von Kernelementen von Milchlieferverträgen durch das Bundeskartellamt. Hier würden die Wettbewerbshüter eine Kündigungsfrist von drei bis vier Monaten für ausreichend halten, wobei es mehrere Kündigungstermine pro Jahr geben soll. Daneben sollen Bestimmungen zur Genossenschafts-Mitgliedschaft und 100%igen Lieferverpflichtung aufgeweicht werden. Milchpreise sollen vor der Anlieferung festgelegt sein, Liefermengen sollen vertraglich fixiert werden können.

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