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Schmidt: Mehr Transparenz für Verbraucher

Laut Regelung der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) müssen vorverpackte Lebensmittel ab sofort eine Nährwertkennzeichnung tragen.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt dazu: „Damit gewinnt der Verbraucher noch mehr Transparenz. Im übersichtlichen Format erfährt man nun auf einen Blick, wieviel Zucker oder Fett Lebensmittel enthalten. Alle Angaben der Nährwerttabelle mit den Informationen zum Energiegehalt und den Gehalten an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz müssen pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden. Zusätzlich können auch Portionsangaben gemacht werden. So sorgt die LMIV der Europäischen Union für eine umfassende Verbraucherinformation. Denn eine transparente und verständliche Verbraucherinformation schafft Vertrauen und fördert eine bewusste Kaufentscheidung.“

 

 

 


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