Der Mitgliederrat der Zuivelcöoperatie FrieslandCampina U.A. hat jetzt eine Änderung der Milchgeldordnung der Molkereigenossenschaft angenommen. Durch diese Änderung wird es im Falle außergewöhnlicher Umstände möglich, schnell und effektiv vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen.
Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise ein plötzlich stark steigendes Milchangebot, durch das ein Mangel an Verarbeitungskapazität des Unternehmens entsteht. Aber auch Exportbeschränkungen, Tierkrankheiten und extreme Witterungsbedingungen, aufgrund derer die Milch nicht angenommen bzw. verarbeitet werden kann.
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