Nach mehrjährigen Beratungen haben die Mitgliedstaaten einer neuen „EU-Kontrollverordnung“ zugestimmt. Die neue Vorschrift legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten verbindlich fest.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Mit der neuen Verordnung verbessern wir EU-weit die Lebensmittelsicherheit und rücken den Schutz vor Lebensmittelbetrug stärker in den Fokus. Wir schaffen den Rahmen für amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette. Mit der überarbeiteten Kontrollverordnung wird es auch zu Verbesserungen beim Tierschutz kommen, wofür sich Deutschland in den Verhandlungen stets ausgesprochen hat. So können Verfahren zur Bewertung und Steigerung des Tierschutzniveaus europaweit einheitlich entwickelt und angewendet werden. Die neue Verordnung hat zum Ziel, die Anforderungen an Lebensmittelkontrolleure innerhalb der EU zu vereinheitlichen und sie wird die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten weiter verbessern.“
Die neue „EU-Kontrollverordnung“ löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab. Vor Inkrafttreten der neuen Kontrollverordnung ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Agrarrates erforderlich.
Foto: CSU
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