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Aktueller Sicherheitstipp der BGN

Bei jedem dritten Arbeitsunfall heißt es: gestolpert, ausgerutscht oder gestürzt. Solche Unfälle liegen seit Jahren an der Spitze der Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Zahlreiche Faktoren spielen alleine oder in Kombination eine Rolle. Ganz vorne mit dabei sind beschädigte oder ungeeignete Bodenbeläge, verschmutzte Fußböden und untaugliches Schuhwerk. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen aber auch Hektik, Stress und in der Folge mangelnde Aufmerksamkeit.

Rutschhemmend, leicht zu reinigen und eben – das sind die wesentlichen Anforderungen an Bodenbeläge in Gewerbebetrieben. Die Rutschhemmung ist eine messbare Größe, sie ist in so genannten Bewertungsgruppen definiert. Eine gute Unterstützung zur genaueren Einordnung ist die BGN-Arbeitssicherheitsinformation ASi 4.40 „Unfallsichere Gestaltung von Fußböden“. Sie gibt in Tabellen auch Aufschluss über die erforderliche Einstufung unterschiedlicher Arbeitsbereiche.

Ganz wichtig, um die rutschhemmende Wirkung dauerhaft zu erhalten ist die richtige Pflege des Bodenbelags. Ausschlaggebend dabei ist das geeignete Reinigungsmittel, das zudem genau dosiert werden muss. Weniger ist dabei manchmal mehr.

Ebene Flächen ohne Beschädigungen

Dass Fußböden keine Stolperstellen haben dürfen, versteht sich von selbst. Beschädigte Böden und Beläge, also zum Beispiel aufstehende oder gebrochene Fliesen, sollten schnell repariert, durchgetretene Gitterroste sofort Instand gesetzt werden. Absätze und Ausgleichsstufen, wenn sie sich schon nicht vermeiden lassen, müssen deutlich markiert werden (gelb-schwarz gesteift). Fußmatten, Läufer und Teppiche dürfen nicht wegrutschen oder Wellen schlagen, ihre Ränder nicht hochstehen.

Geeignete Schuhe

Arbeitsschuhe sollen rutschfeste Sohlen haben und den Fuß festen Halt bieten. Bequem müssen sie auch sein, denn schlecht sitzende oder unbequeme Schuhe sind auf Dauer nicht nur eine Qual – gestresste Füße sind auch anfällig für Fehltritte.

Die typischen Fallen:

• nasse, rutschige und verschmutzte Böden;

• zu glatte Bodenbeläge;

• lockere Fliesen, wackelnde Gitterroste;

• Fußmatten und Teppiche mit aufstehenden Ecken und Rändern;

• herumliegende oder im Weg stehende Gegenstände (Kabel, Kisten Eimer);

• vorstehende Schubladen;

• schlechte Beleuchtung, speziell an Treppen, Stufen, Fluren und in Abstellräumen;

• fehlende Gelände rund Haltegriffe

• ungeeignetes Schuhwerk;

• Hektik, Stress, Unachtsamkeit.

Hilfreiche Informationen

BGN-Arbeitssicherheitsinformation ASi 4.40 „Unfallsichere Gestaltung von Fußböden“, ASi 9.50 „Vermeidung von Sturzgefahren“, Arbeitsstättenregel ASR A 1.5/1,2 “Fußböden”; DVD der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Technische Telefonhotline der BGN: 0621 4456 3517

 

 

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