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Österreich: Rekordkartellstrafe für Spar


Der österreichische Handelskonzern Spar muss wegen Preisabsprachen eine Geldstrafe in der Rekordhöhe von 30 Mio. € bezahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht hat die Strafe verzehnfacht. In der ersten Instanz war ein Bußgeld von „nur“ 3 Mio. € verhängt worden. Bei dem Urteil ging es nur um Preisabsprachen bei Molkereiprodukten. 16 andere Produktgruppen sind noch ausstehend.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, haben Spar-Einkäufer bei Einkaufspreiserhöhungen “Margenneutralität” verlangt, d.h. die Marge auf den jeweiligen Produkten musste bei Preisänderungen gleich bleiben. Dies setzte voraus, dass ein entsprechend höherer Verkaufspreis umsetzbar war. Zu diesem Zweck hätten die Einkäufer von ihren Lieferanten verlangt, dass diese für ihre Produkte “empfohlene Verkaufspreise” als Richtpreise festsetzten und diese auch den Spar-Konkurrenten wie etwa Rewe mitteilten.

 

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