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Patent für HERZGUT Omeghurt

Nach Jahren des Tauziehens um das Patent auf das „Verfahren zur Herstellung eines ernährungsphysiologisch verbesserten Milchmischproduktes, nämlich Joghurt“ ist es geschafft: Die Fertigung des HERZGUT Omeghurts ist seit dem 28. Mai durch das Patent Nr. 10 2004 052 061 geschützt. Der Fruchtjoghurt der FrischeMolkerei HERZGUT ist mit Fischöl angereichert und enthält dadurch 0,6 Gramm langkettige Omega-3-Fettsäuren (Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA)). Damit deckt ein Becher Omeghurt ab, was etwa der Arbeitskreis Omega-3 e.V.(1) sowie weitere wissenschaftliche Institutionen empfehlen: Und zwar die tägliche Zufuhr von mehr als 0,3 Gramm EPA und DHA bzw. zwei Fischmahlzeiten pro Woche. Konsumenten, die das nicht schaffen oder Fisch nicht mögen, können einfach einen Omeghurt vernaschen.

Kennzeichnend für die Produktion des Omeghurts sind spezielle Emulsionsvorgänge zur Geschmacksneutralisierung des Fischöls im Joghurt.

 

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