Die EU-Kommission hat gestern ein Factsheet für Verbraucher herausgegeben, in dem die neuen Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichnung und deren Vorteile für Konsumenten erklärt werden. Darin wird behauptet, dass “auch das Ursprungsland oder der Herkunftsort der Hauptzutaten anzugeben ist, wenn diese aus einem anderen Land oder Ort stammen als das Enderzeugnis. So könnte beispielsweise Butter, die in Belgien aus dänischer Milch produziert wurde, mit „Hergestellt in Belgien aus dänischer Milch“ gekennzeichnet werden”.
Fact ist: es gibt bei Milch keine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung, so dass Brüssel mit der Publikation allenfalls zur weiteren Verwirrung der Verbraucher beiträgt.
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