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Lieferreglements in der Schweiz

Ab Januar bietet Emmi ihren Direktlieferanten den freiwilligen Wechsel in ein sog. Vertragsmengenmodell an. Milcherzeuger können hier jährlich selbst bestimmen wie viel sie anliefern wollen, die Liefermenge ist unbegrenzt. Für die Lieferanten gilt dann eine Standardsegmentierung – 68% A, 22% B und 10% C. Milcherzeuger, die 19% bzw. 13% weniger anliefern wollen als sie eigentlich dürften, können dagegen auch heute schon die B- und C-Quote komplett vermeiden.

Ähnlich läuft es bei der Aaremilch schon seit Januar 2014 mit der Monatsvertragsmenge, die aus dem Schnitt von 2012 und 2013 berechnet wird. Mehranlieferungen werden automatisch zum B-Preis, den Aaremilch als den Preis für Übervertragsmengen bezeichnet, abgerechnet.

Die Zentralschweizer Milchproduzenten (ZMP) haben per 1. Juni 2014 die Vertragsmengen ihrer Direktlieferanten neu berechnet, hier wurde in der rückwirkenden Betrachtung die während eines Jahres gemolkene B-Menge der A-Menge zugeteilt. Erzeuger können diese A-Menge überschreiten, erhalten dafür aber den B-Preis.

 

 

 

 

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