Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) bremst bei der Zuckersteuer. In einem Schreiben seines Ressorts an die Arbeitsgruppe Zuckergetränkesteuer im federführenden Finanzministerium heißt es: “Die abschließende Positionierung des BMLEH zu einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke muss einem konkreten Rechtstext vorbehalten bleiben, der die jetzt noch offenen bzw. spezifizierungsbedürftigen Punkte enthält. Zudem hat unsere Hausleitung Leitungsvorbehalt [formelles Veto] eingelegt.”
In dem Schreiben heißt es weiter: “Aus fachlicher Sicht ist insgesamt festzustellen, dass das Eckpunktepapier deutlich über die Empfehlungen der Finanz-Kommission Gesundheit (FKG) hinausgeht, v.a. indem nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, sondern beispielsweise auch Fruchtsäfte aus Konzentraten sowie Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke daraus von der Steuer erfasst sein sollen. Auch sehen Sie, anders als die FKG, Getränke mit Süßungsmitteln als Steuergegenstand vor.”
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