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Quelle: Rentokil Initial

Rhodentizide nur noch bei akutem Befall

Betriebe müssen sich in der Schädlingsprävention umstellen Foto: Rentokil Initial

 

Schädlingsprävention mit klassischen Rodentiziden wird zunehmend schwieriger. Ab dem 30. Juni 2026 wird etwa die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien, also Blutgerinnungshemmern, nicht mehr gebilligt. Darüber hinaus sehen die aktuellen Neuzulassungen auch ein Verbot der BUD mit Cholecalciferol vor – ein Wirkstoff, der in der Schädlingsbekämpfung bislang als gute Ausweichoption galt.

Konkret bedeutet das: Rodentizide dürfen nur bald noch anlassbezogen eingesetzt werden. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Befall, etwa durch Sichtkontrollen, nicht-toxisches Monitoring und digitale Systeme. „Präventive Beköderung ohne akuten Befall wird damit künftig rechtlich angreifbar und zum Risikofaktor für Unternehmen“, mahnt Dr. Christian Klockhaus, Director Science & Technology bei Rentokil Initial. Als eines der größten, bundesweit tätigen Unternehmen in der Schädlingsbekämpfung sehe man vor allem solche Betriebe gefährdet, in denen die getroffenen Maßnahmen bislang wenig dokumentiert oder systematisch gesteuert wurden.

Tragweite häufig unterschätzt

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) macht deutlich, dass die derzeitigen Ausnahmen vom Verbot der Permanentbeköderung im Rahmen der laufenden Zulassungsverfahren entfallen. Damit handelt sie im Rahmen der EU-Biozidverordnung, die streng definiert, wie solche Produkte verwendet werden dürfen. Wer sichergehen will, sollte technische Maßnahmen und nicht-toxische Präventionskonzepte priorisieren. Dies gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Insbesondere kleinere Betriebe ohne eigenes Qualitäts- oder Compliance-Management würden den damit einhergehenden Handlungsbedarf häufig unterschätzen, so Klockhaus. „Nicht selten hören wir, dass Unternehmen glauben, bestehende Beköderungskonzepte könnten einfach weiterlaufen. Oder sie hoffen, sie würden aufgrund ihrer geringen Betriebsgröße bei Kontrollen durch das Raster fallen. Ein Trugschluss.“

Welche Konsequenzen genau drohen, legen die Mitgliedstaaten national fest. In Deutschland reicht das Spektrum – je nach Art und Schwere des Verstoßes – von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu strafrechtlich relevanten Fällen.

Monitoring und Mechanik statt Dauerbeköderung

Die zunehmende Digitalisierung im Schädlingsmanagement eröffnet Unternehmen aber gute Alternativen. Monitoring-Systeme und vernetzte Fallen wie etwa PestConnect von Rentokil liefern kontinuierlich Daten zur Schadnageraktivität. Befallsrisiken lassen sich dadurch nahezu in Echtzeit erkennen und Maßnahmen bei Bedarf gezielt einleiten.

Unabhängig davon gewinnt die bauliche und mechanische Prävention weiter an Bedeutung. Lösungen wie Flexi Armour von Rentokil zielen darauf ab, potenzielle Einfallstore dauerhaft zu sichern und Schadnagern den Zugang zu Gebäuden von vornherein zu blockieren. Auf diese Weise lässt sich die Gefahr eines Befalls auch ohne präventive toxische Köder senken. Beide Ansätze zahlen auf die steigenden Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit ein und unterstützen Unternehmen bei behördlichen Kontrollen, Audits und Zertifizierungen.

Klare Empfehlung: jetzt umstellen!

Rentokil empfiehlt Betrieben, ihre bestehenden Konzepte zur Schädlingsprävention dringend zu überprüfen und an die neuen Anforderungen anzupassen. Denn eine Umstellung dauert, und der regulatorische Umbruch hat bereits begonnen. Vermeintlich einfache Lösungen oder ein stures „Weiter so“ bergen nicht zu unterschätzende Risiken. Entscheidend ist es daher, auf Branchenexperten zu vertrauen, die die Vorgaben genau kennen und Systeme anbieten, die langfristig Rechtssicherheit gewährleisten.

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